Die Tochter will ein Junge werden, die Eltern sind dagegen – und verlieren das Sorgerecht. Das kann auf Deutschland zukommen!
Genf. Ein Fall aus der Schweiz, in dem Eltern das Sorgerecht für ihre Tochter verloren hatten, weil sie nicht wollten, dass ihr Kind eine Geschlechtstransition durchführte, wurde von der christlichen Menschenrechtsorganisation „ADF International“ publiziert.
Das Mädchen, das damals 13 Jahre alt war, drückte ihren Wunsch aus, ihr Geschlecht zu ändern. Die Eltern weigerten sich jedoch, Pubertätsblocker zu verwenden, und schickten stattdessen die Tochter zur Psychotherapie. Aber in der Schule erhielt sie Unterstützung für ihren „sozialen Übergang“ – sie erhielt einen männlichen Namen und Pronomen. Das Jugendamt und eine LGBTQ-Organisation wurden von der Schule eingesetzt, und der Streit führte zum Familiengericht. Die Eltern erhielten zum Teil das Recht auf Sorge und Aufenthaltsbestimmung. Die katholische Wochenzeitung Die Tagespost berichtet, dass die 16-Jährige in einem öffentlichen Wohnheim wohnt.
Derzeit streiten sich die Eltern vor Gericht mit dem Jugendamt darüber, welche Personaldokumente ihr Kind erhalten hat. Diese sind erforderlich, um das rechtliche Geschlecht zu ändern.