Privat: Jugendamt nimmt eine 7-Jährige von Mutter weg. OLG Freiburg hat 2 Tagen zuvor entschieden, dass das Kind dableiben soll, wo es ist!

Jugendamt nimmt eine 7-Jährige von Mutter weg. OLG Freiburg hat 2 Tagen zuvor entschieden, dass das Kind dableiben soll, wo es ist!

Freiburg: Am 08.03.2021 entschied das Oberlandesgericht Freiburg, den 18. Zivilsenat, dass die 7-jährige Pia S. bei ihrer Mutter Mihaela S. bis auf weiteres bleiben soll. Genau so sah auch das Jugendamt und Verfahrensbeistand.

Zwei Tage später, am 10.März 2021 gegen 10:30 Uhr, bekam Mihaela S. Mutter der kleine Pia S. ein Anruf von der Jugendamt-Mitarbeiterin mit der Mitteilung, dass ihre Tochter abgeholt worden ist und in eine Pflegefamilie untergebracht sei.

Auf der Stelle war die Mutter von Pia S. sprachlos und ist direkt zur schule gelaufen. Als Sie dort ankam, würde Sie nicht mehr in der Schule gelassen und die Rektorin teilte Ihr nur mit, dass das Jugendamt die Pia abgeholt hat.

Der Anwalt der Mutter informierte am gleichen Tag das Jugendamt über den Beschluss des OLG vom 08.03.2021 und auch das die Mutter von Pia nicht mit der Inobhutnahme des Kindes einverstanden ist.

Jugendamt teilte dem Anwalt mit, dass sie über der Beschluss nichts wisse und Pia wegen Kindeswohlgefährdung weg genommen worden ist.

LÜGE: wenn man sich der Beschuss (bilder oben) an sieht, bei der Verhandlung war Jugendamt dabei und sogar geben zu, dass die Pia da bleiben muss wo Sie ist, denn

“gehen nachvollziehbar davon aus, dass die Durchsetzung der Herausgabeanordnung mit unmittelbaren Zwang (das Kind) stark ängstigen würde. Das Jugendamt rechnet mit einer Traumatisierung des Kindes, rät dringend von einem solchen Vorgehen ab”

Ein richterliche Einverständnis gibt es nicht und würde auch nie Beantragt.

Ein konkreter Grund z.B. “Kind Misshandelt, Kind Geschlagen, u.s.w.” würde nie vom Jugendamt benannt.

WICHTIGE HINWEIS: man erkennt das sogar ein Mörder muss innerhalb 24 Stunden nach der Verhaftung, einem Richter vorgeführt werden, um zu entscheiden ob der Mörder weiter in Haft bleibt oder nicht!

Interessant ist es, dass der Mörder mehr rechte hat, als ein Kind.

Denn, laut §42 abs. 5 SGB VIII ist ganz klar zu lesen, einem gerichtliche Entscheidung notwendig ist, wenn man will das ein Kind länger in Obhut bleibt.

Am 15. März erfuhr Erich Mocanu von diesem tragischem Fall und versuchte mit dem Jugendamt zu telefoniere um zu erfahren was hier tatsächlich passiert ist!

Leider wollte das Jugendamt keine Informationen preis geben, auch nicht nach der Mitteilung, dass im laufe des Nachmittags eine Sendung zur diesem fall gesendet wird und wir verpflichtet sind auch die andere Partei an zu hören und die Möglichkeit zu geben, etwas zu sagen.

Dieses damalige Sendung in deutsche Sprache war online ca. 3 stunden.

Am 16.März ein Tag nach der erste Sendung, erhält Erich Mocanu ein Schreiben von der Rechtsabteilung des Stadt Freiburg, mit der Zitat

“wir machen darauf Aufmerksam, dass diese Form der Namensveröffentlichung unzulässig ist – Urteil des Landesgericht München vom 19.11.2009”

WAU – Rechtsabteilung kann Urteile aus anderem Bundesland anwenden, aber ein Urteil aus eigener Bundesland und mit eigene Aussage in der tone Schmeißen!

Siehe Antwort-Schreiben an das Rechtsamt Scrisoare Jugendamt-Freiburg-antwort

Fakt ist, das zum Zeitpunkt der Erstellung des Schreiben, es gab nie ein Video oder Pressemitteilung mit der Benennung der Sachbearbeiterin, auch wenn ich es gern veröffentlich machen wurde, denn eine Straftat nie ein Amt machen kann sondern nur eine Person aus Fleisch und Blut.

Am 17.März sendete AEBS eine Strafanzeige gegen Angestellte des Jugendamtes Freiburg siehe hier

Am 26.März nachdem wir kontakt mit der Europäische Parlament aufgenommen haben, sendete uns Frau Maria Grapini eine Kopie des Schreiben die Sie an der Kommission für Beschwerde gesendet hatte. siehe hier 

Am 26.März sendete AEBS eine weitere schreiben an StA Freiburg mit eine Nachtrag. siehe hier

  • Hier im diesem Nachtrag zur Strafanzeige, wird noch einmal aufgezeigt, dass die StA nicht die gesamte Gesetze lesen kann, da der Art. 42 SGB VIII nicht nur 1 oder 2 Absätze hat sondern 6.

FAKTEN:

  1. Sozialberaterin des Jugendamtes Freiburg hat gegen dem Beschluss des OLG Freiburg 18 UF 4/21 gehandelt, so nach der MOTTO: 3-OLG Richter sind NULL!
  2. Die Sozialberaterin des Jugendamtes Freiburg ist schuldig der

a) Freiheitsberaubung § 239 StGB
b) Entziehung Minderjähriger § 235 abs. 1 StGB

weil Sie eine 7-jährige ohne ein triftige Grund von der Mutter weggenommen hat und zusätzlich ohne das abs. 5 des Artikel 42 SGB VIII, anzuwenden.

Weitere Schuldigen:

Polizei Freiburg – Kurz nach der Entführung des Kindes, ist die Kindesmutter zu Polizei gegangen und verlangte Hilfe wegen Kindesentführung. Polizei tat nicht! – Ergebnis “Beihilfe zur Kindesentführung”.

Staatsanwaltschaft Freiburg – Trotz Strafanzeigen von AEBS.org und Bruder der entführte, hat Staatsanwalt nichts unternommen. Staat gegen Staat!? Nee, nicht in Deutschland!

Norbert Blüm (CDU) bei Markus Lanz. Kinderklau durch deutsche Jugendämter

Weitere Fälle von Jugendamt Freiburg:

https://adrianamadeus.eu/ – Auswirkung auf das Kind heute: Traumatische Belastungsstörung wie beim Opfer von Folterung.

Am 13.05.2021 Legte Erich Mocanu eine Petition bei der europäische Parlament und wurde angenommen: siehe

Am 14.05.2021 erhilt Erich Mocanu eine Strafbefehl von der Sta Freiburg die am gleichen Tag auch Einspruch eingelegt wurde. siehe hier

  • Am 21.05.2021 Bestätigung der Eingang der Petition bei der EU-Kommision nr. 0538/2021

Am 28.05.2021 Verhandlung vor dem OLG Freiburg. Erich Mocanu soll eine einstweiliger Verfügung unterschreiben, um nicht mehr weiter über das Jugendamt zu sprechen und bestimmte Sätze nicht mehr zu sagen.
Das urteil: Klage Zurückgewiesen

Am 14.07.2021 Verhandlung vor dem AG Freiburg wegen Üble Nachrede: Hier würde Erich Mocanu verklagt um 4.800 Euro zu zahlen, weil angeblich in dem deutsche Video von 15.03.2021 mehrere Beleidigungen gemacht hat.
Das Urteil: 15 Tage setze a 15,00 Euro wegen einem kleine Fehler im Video. Die restlichen Aussagen sind keine Üblen Nachrede. Urteil folgt.

Es ist zu erwähnen, dass bis zum heutigen Tag die kleine 7-jahrige immer noch bei der Pflegefamilie lebt und nicht mehr die die gewöhnliche Hobbys nachgeht. Das sind die Deutsche Gerichte! “Kaputtmachen statt Kinderhilfe!”

Heute 19.10.2021 wurde die EU-Petition 0538/2021 zur Unterstützung frei gegeben.

Sollten Sie diese Petition Unterstützen, bitte registrieren Sie sich hier und unterstützen Sie es.

Sollten Sie auch von Kindesentführung betroffen sein, dann bitte kontaktieren Sie uns, damit Sie auch bei der Petition eingetragen werden.

Tel. erich@aebs.org oder tel./whatsapp +4915737301941

Andrea Schmidt